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Altersfreigabe für Filme
Altersempfehlung und Altersfreigabe
Das Zutrittsalter für Filmvorführungen wird durch die Schweizerische Kommission Jugendschutz www.filmrating.ch im Film wie folgt festgelegt:
Beispiel: 6 (10) J. = freigegebenes Zutrittsalter ab 6 Jahren (empfohlenes Alter ab 10 Jahren).
Der Zutritt für Kinder und Jugendliche kann in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gemäss Artikel 296 ff. ZGB um max. 2 Jahre unterschritten werden.
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